Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.06.2010 - 9 WF 272/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung eines Kindes gegen eine Klage auf Ersetzung der Einwilligung in die genetische Abstammungsuntersuchung und Duldung der Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1598a; BGB § 1629 Abs. 2a
Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung eines Kindes gegen eine Klage auf Ersetzung der Einwilligung in die genetische Abstammungsuntersuchung und Duldung der Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lübben, 10.09.2008 - 30 F 215/08
- OLG Brandenburg, 28.06.2010 - 9 WF 272/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 1817
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Vaterschaftsfeststellung
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2010 - 9 WF 272/08
7 Das Amtsgericht führt zu Recht aus, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Klärung der Vaterschaft (BGBl. I 2008, 441) - insoweit den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2007, Az. 1 BvR 421/05 (abgedruckt u.a. in FamRZ 2007, 441), folgend - ein ebenso voraussetzungs- wie rechtsfolgenloses Abstammungsfeststellungsverfahren geschaffen hat, mit dem - unabhängig vom Anfechtungsverfahren und von einer sachlich-inhaltlichen Begründung hierfür, insbesondere etwa einem Anfangsverdacht - die Abstammung eines Kindes geklärt werden kann.Zu diesen grundrechtlich geschützten Daten gehören auch solche, die Informationen über genetische Merkmale einer Person enthalten und aus denen sich in Abgleich mit den Daten einer anderen Person Rückschlüsse auf die Abstammung ziehen lassen (BVerfG FamRZ 2007, 441 - Rdnr. 66 bei juris m.w.Nw.).
- BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06
Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2010 - 9 WF 272/08
Es entspricht der - unter Geltung schon des neuen anwaltlichen Vergütungsrechts ergangenen - höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass der für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellte Beiordnungsantrag eines nicht beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts regelmäßig ein konkludentes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung der Beiordnung enthält (vgl. BGH FamRZ 2007, 37 mit weiteren Nachweisen; erkennender Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2008, Az. 9 WF 362/08).
- OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 WF 39/12
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Ersetzung der …
Nach dem Gesetzeswortlaut gibt es - abgesehen von dem (Ausnahme-)Fall des § 1598a Abs. 3 BGB - im Hinblick auf die Einwilligung keinen Entscheidungsspielraum für die Betroffenen (OLG Brandenburg FamRZ 2010, 1817 ).